Schulleben

Was geht ab bei uns?

Sehr geehrte Eltern,

vor kurzem kam die Mitteilung der Kreisverwaltungsbehörde, dass auch in der kommenden Woche (26.04. bis 30.04.2021) nur für die 4. Klassen Unterricht an der Schule möglich ist; wieder als Wechselunterricht in 2 Lerngruppen. Grund ist der Inzidenzwert über 100. Ebenso die angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung können kommen.
In der 1., 2. und 3. Jahrgangsstufe findet ab Montag 26.04. bis Freitag, 30.04. weiterhin Distanzunterricht statt.

Das Merkblatt des Kultusministeriums unten erläutert die derzeit gültigen Bestimmungen.

Freundlichen Gruß

K. Kempf, Schulleiterin           W. Knüttel, stellv. Schulleiter

 

Merkblatt KM - Notbremse und Krankheitsanzeichen

Merkblatt Selbsttests

Anmeldung Notfallbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

bitte beachten Sie die neuesten Informationen des Kultusministeriums, was den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen  betrifft. Ebenso finden Sie hier den derzeit gültigen Rahmen- und Hygieneplan für Schulen.


Umgang mit Erkältungssymptomen_12.03.2021

Rahmen- und Hygieneplan-Übersicht_März2021

Rahmen- und Hygieneplan-ausführlich_März2021

Kinder und Schultüten

Wie schon vor ein paar Wochen vermutet, kann aus Infektionsschutzgründen eine persönliche Anmeldung bei uns an der Schule für das Schuljahr 2021/22 nicht stattfinden! Die offizielle Schuleinschreibung setzen wir postalisch um.

Fast alle Familien schickten uns ja schon das Frageblatt zur Schulanmeldung und Dokumente zur Impfung zu.

In den nächsten Tagen erhalten Sie Post von uns mit dem offiziellen Anmeldeblatt. Bitte kontrollieren Sie alle Angaben, korrigieren Sie gegebenenfalls und unterschreiben Sie diese Anmeldung. Fehlende Unterlagen, die wir in diesem Schreiben anfragen, bitten wir in Kopie beizulegen.
Auf einem gesonderten Blatt können Sie ein Wunschkind angeben, das mit Ihrem Kind in eine Klasse kommen soll.

Die Eltern der Kinder, die im sogenannten Einschulungskorridor 6 Jahre alt werden (01.07. bis 30.09.2021), müssen uns bis spätestens 12.04. schriftlich erklären, dass die Einschulung erst Herbst 2022 erfolgen soll. Sonst wird Ihr Kind für das kommende Schuljahr schulpflichtig.

Falls Eltern einen Antrag auf Rückstellung oder vorzeitige Einschulung gestellt haben, werden wir in den nächsten Wochen einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Hier finden Sie ein Informationsschreiben des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, das die derzeitige Vorgehensweise zur Schuleingangsuntersuchung erläutert:

 Elterninformation Schuleingangsuntersuchung Schuljahr 2021-2022

Außerdem haben wir hier Ihre möglichen Fragen zusammengefasst und beantwortet:

 Fragen und Antworten rund um die Schulanmeldung

Wir freuen uns sehr, wenn wir Ihr Kind im Herbst als Schulkind bei hoffentlich besseren Bedingungen hier in der Grundschule Goldbach begrüßen dürfen!

 

K. Kempf, Schulleiterin                  W. Knüttel, stellv. Schulleiter

Unsere Jugendsozialarbeiterin Frau Marquart hat in einem Padlet eine Vielzahl von Angeboten zusammengestellt. Diese bereichern das Lernen der Kinder zuhause und halten für die Eltern Beratungsangebote bereit. Schauen Sie rein ("Wir bieten" --> "Jugendsozialarbeit"). Es lohnt sich!

Liebe Eltern,

gerne möchten wir erinnern an unsere Zusammenstellung aus dem Frühjahr 2020. Zur weiteren Förderung Ihrer Kinder haben wir Internetseiten zusammengestellt, die Ihnen die Möglichkeit geben, zusätzlich zu den Materialpaketen, Online-Angeboten und PC-Meetings der Klassenlehrkräfte Ihren Kindern Lernangebote zu machen.

Sehen Sie diese Auflistung als freiwilliges Angebot an und keinesfalls als "Muss". Gerade die Schülerinnen und Schüler, die gerne noch mehr arbeiten wollen, finden ein reichhaltiges Angebot.

Wichtig wäre, dass die Übungen und die Internetseiten, die Sie für Ihr Kind heraussuchen, zur Jahrgangsstufe und zum derzeitigen Lernstoff passen.

Liebe Eltern,

wenn Sie den Link öffnen, erhalten Sie ein neues Merkblatt des Kultusministeriums zum Umgang mit Krankheitssymptomen. Beachten Sie bitte, dass ab sofort die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines negativen Covid-19-Tests nicht mehr erforderlich ist.
Es genügt eine schriftliche Bestätigung der Eltern. Verwenden Sie hierfür bitte das Formular, das Sie ebenfalls im Anhang finden.

Umgang mit Krankheitssymptomen_11.12.20

Formular_Bestätigung Symptomfreiheit_11.12.20

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