Schulleben

Was geht ab bei uns?

Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25 - Wichtige Informationen

Ablauf der Anmeldung

 1. Schritt: Der formelle Teil erfolgte zuhause.

  • Über den angegebenen Link konnten Sie das Frageblatt zur Schulanmeldung online ausfüllen und wir erhalten digital Ihre Daten.

2. Schritt:  Bestätigung der Schulanmeldung

  • In der Zeit vom 19.02.2024 bis 28.02.2024 kommen Sie als Erziehungsberechtigte (ohne Kind) persönlich in der Verwaltung der Grundschule Goldbach vorbei, um die endgültige Schulanmeldung durch Unterschrift zu bestätigen (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr). Es genügt, wenn ein Elternteil im Sekretariat unterschreibt.
  • Hierbei muss der Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes von der Schuleingangsuntersuchung im Original abgegeben werden.

 

3. Schritt: Sie kommen mit Ihrem Kind zum Schulspiel in die Schule.

  • Wann?

Fängt der Nachname des Kindes mit A - K an: Am 11.03.2024 um 13.30 Uhr

Fängt der Nachname des Kindes mit L - Z an: Am 12.03.2024 um 13.30 Uhr

 

  • Treffpunkt: Turnhalle "Am Weberborn" (große 3fach - Turnhalle) - über Straße "Weberborn" zu erreichen

 

  • Zusammen mit einer Lehrkraft lernt Ihr Kind in Kleingruppen die Schule und ein Klassenzimmer kennen. Wir lernen Ihr Kind kennen im Unterrichtsspiel.

 

  • In dieser Zeit warten Sie in der Turnhalle und werden vom Elternbeirat mit Kaffee und Kuchen versorgt.

 

Achtung: Einschulungskorridor!

Es betrifft die Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30.September sechs Jahre alt werden. 

Diese Kinder können schulpflichtig werden.

Bitte beachten:
Die Kinder durchlaufen
ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr(2024/25) oder erst zum drauffolgenden Schuljahr(2025/26) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen. Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig.

 

 

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